offen Tageswertung
Wie viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum 01.01.2027 ihren Zusatzbeitragssatz?
GKV
Gib an, wie viele gesetzliche Krankenkassen zum 01.01.2027 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz anheben.
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Maßgeblich ist die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands mit den Zusatzbeitragssätzen aller Kassen: Gezählt wird jede Kasse, deren dort ausgewiesener Zusatzbeitragssatz im Stand vom 02.01.2027 höher ist als im Stand vom 31.12.2026. Nicht gezählt werden Kassen mit unverändertem oder gesenktem Satz, Kassen, die zum 01.01.2027 durch Vereinigung in einer anderen Kasse aufgehen und am 02.01.2027 nicht mehr in der Liste stehen, sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Eine aufnehmende Kasse zählt, wenn ihr eigener Satz am 02.01.2027 höher ist als am 31.12.2026. Erhöhungen, die vor dem 31.12.2026 wirksam geworden sind, zählen nicht. Angabe als ganze Zahl.
Zur Orientierung: Zum 01.01.2026 hoben nach einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur, die die täglich aktualisierten Daten des GKV-Spitzenverbands mit dem Vortag abglich, 42 von 93 gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz an, 2 senkten ihn (Meldung vom 01.01.2026; Presseangabe, keine amtliche Zählung). Der vom Bundesministerium für Gesundheit bis zum 01.11.2026 bekanntzugebende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 und die Beschlüsse der Verwaltungsräte über die Haushalte 2027 fallen in die Laufzeit dieser Frage. Die Prognose kann bis zum Abgabeschluss täglich angepasst werden; gewertet wird jeder Tag einzeln.
Aufgelöst wird durch Vergleich der beiden Stände der Krankenkassenliste; der Betreiber sichert die Liste am 31.12.2026 und am 02.01.2027 durch Abruf und veröffentlicht beide Stände mit der Auflösung. Liegt kein Abruf vom 31.12.2026 vor, gilt der letzte vor dem 01.01.2027 gesicherte Stand. Weist die Liste für eine Kasse am 02.01.2027 noch den alten Satz aus und wird die Erhöhung zum 01.01.2027 erst später eingetragen, gilt der Stand vom 02.01.2027. Stellt der GKV-Spitzenverband die Übersicht künftig in anderer Form bereit, gilt diese.
Nachrichten zur Frage
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erklärt zur Prognose des Schätzerkreises, diese sei noch kein Ergebnis. Die Prognosen des Schätzerkreises seien in den vergangenen Jahren vom tatsächlichen Ergebnis zum Teil deutlich abgewichen, und schon heute liege der tatsächlich durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz über 2,9 Prozent. Ob das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für 2027 nachhaltig wirke oder die Ausgaben in der zweiten Jahreshälfte wieder stiegen, bleibe abzuwarten. Zur Quelle
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Zur Empfehlung des Schätzerkreises, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2027 bei 2,9 Prozent zu belassen, erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das beschlossene Spargesetz tauge nicht als Begründung dieser Stabilität. Die rund 100.000 Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten würden im nächsten Jahr mit Kürzungen von fast drei Milliarden Euro belastet; Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen kämen ab dem nächsten Jahr unter den Budgetdeckel. Zur Quelle
Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit, erklärt zum Ergebnis des GKV-Schätzerkreises, die Chancen für stabile Beiträge im Jahr 2027 seien zumindest nicht kleiner geworden; für eine Festlegung sei es aber noch zu früh und es brauche mehr Klarheit. Die endgültige Entscheidung über den Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit treffe deren Verwaltungsrat im Dezember. Die Kasse ist nach eigenen Angaben mit 5,4 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands. Zur Quelle
Der GKV-Spitzenverband nennt als Ergebnis der Schätzung des GKV-Schätzerkreises einen rechnerisch ausgabendeckenden durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent für 2027. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt verweist auf zwei Risiken: Eine Standortklausel für Pharmaunternehmen, zu der dem Schätzerkreis kein Änderungsantrag und kein Gesetzentwurf vorlag, könnte die Beitragszahlenden mit bis zu 1,3 Milliarden Euro belasten. Zudem gebe es zum Jahreswechsel weiterhin Krankenkassen, die ihre Mindestrücklage noch nicht aufgefüllt haben und dadurch einen erhöhten Finanzbedarf haben könnten. Zur Quelle
Die AOK Sachsen-Anhalt hält ihren Zusatzbeitragssatz für 2027 unverändert bei 2,89 Prozent; ihr Beitragssatz insgesamt bleibt damit ab dem 1. Januar 2027 bei 17,49 Prozent. Die Kasse begründet das mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und mit der Erwartung, dass die Bundesregierung den eingeschlagenen Kurs fortsetzt. Sie betreut mehr als 850.000 Versicherte und ist mit einem Marktanteil über 42 Prozent die größte regionale Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. Zur Quelle
Der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages hat seine 59. Sitzung auf Mittwoch, den 14.10.2026, einberufen. Tagesordnungspunkt 2 a) ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung" (Bundestagsdrucksache 21/6808), vorgesehen als „Fortsetzung und Abschluss der Beratung". Dazu verteilt wurden fünf Änderungsanträge (Ausschussdrucksachen 21(14)101, 21(14)107, 21(14)110, 21(14)111 und 21(14)114) sowie 39 Stellungnahmen; die Voten waren für den 14.10.2026 angefordert. Zur Quelle
Der AOK-Bundesverband befürwortet die zwölf Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, darunter die Abschaffung der heutigen Hybrid-DRG und die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Zytostatika und Hilfsmitteln. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann erklärt, es bleibe unklar, ob die Änderungsanträge ausreichen, um das Beitragssatzniveau 2027 und in den Folgejahren zu stabilisieren; eine Aufstellung der erwarteten Einspareffekte liege bisher nicht vor. Die kurzfristige Verschärfung des Deckels für Verwaltungskosten stelle die Kassen vor erhebliche Umsetzungsprobleme. Zur Quelle
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