offen Tageswertung
Wie hoch ist der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz Ende März 2027?
GKV
Gib den durchschnittlich von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitragssatz zum Ende des 1. Quartals 2027 in Prozent mit zwei Nachkommastellen an. Maßgeblich ist der Wert, den das Bundesministerium für Gesundheit in seiner Pressemitteilung zur Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2027 als durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitragssatz Ende März 2027 nennt; in der Pressemitteilung vom 19.06.2026 zum 1. Quartal 2026 lautete die Angabe „entsprach Ende März 3,13 Prozent".
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Es zählt der vom Ministerium genannte Wert mit der dort verwendeten Gewichtung; nennt das Ministerium den Wert nur mit einer Nachkommastelle, gilt dieser Wert. Nicht gemeint sind der vom Ministerium im Bundesanzeiger bekanntgegebene ausgabendeckende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (für 2026: 2,9 Prozent), ungewichtete Durchschnitte über alle Kassen aus Presseauswertungen und die Zusatzbeitragssätze einzelner Kassen.
Zur Orientierung: Ende März 2026 und Ende Juni 2026 lag der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz nach Angaben des Ministeriums bei 3,13 Prozent, der für 2026 bekanntgegebene ausgabendeckende Satz bei 2,9 Prozent; die Differenz erklärt das Ministerium damit, dass viele Kassen ihre Finanzreserven auf die gesetzliche Mindestreserve auffüllen (Pressemitteilungen vom 19.06.2026 und 04.09.2026, abgerufen am 10.10.2026). Für 2027 tagt der Schätzerkreis bis zum 15.10.2026; der ausgabendeckende Satz wird bis zum 01.11.2026 bekanntgegeben, und das Ministerium hat als Ziel genannt, ihn bei 2,9 Prozent zu halten. Der Schätzerkreis rechnet ohne Aufbau von Finanzreserven, die Kassen setzen ihre Sätze mit Blick auf die Reserven fest; die kassenindividuellen Sätze für 2027 sind ab Januar 2027 in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands sichtbar. Der Konsens dieser Frage am 14.10.2026, dem Tag vor der Sitzung des Schätzerkreises, wird mit dessen Ergebnis verglichen. Die Prognose kann bis zum Abgabeschluss täglich angepasst werden; gewertet wird jeder Tag einzeln.
Aufgelöst wird gegen die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2027, erwartet im Juni 2027. Nennt sie keinen Wert zum Ende März 2027, gilt der nächste vom Ministerium für einen späteren Stichtag des Jahres 2027 genannte durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz. Verschiebt sich die Veröffentlichung, verschiebt sich die Auflösung, bis sie vorliegt.
Nachrichten zur Frage
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt im Interview mit den FUNKE Medien, die Krankenkassen stünden nicht mehr unter dem enormen Druck, ihre Zusatzbeiträge erhöhen zu müssen; das Beitragsniveau habe sich stabilisiert. Die 2,9 Prozent seien allerdings nur ein rechnerischer Wert, der tatsächliche Durchschnitt liege aktuell bei 3,13 Prozent. Werde die Standortförderung für die Pharmaindustrie aus Beitragsmitteln umgesetzt, stehe die Finanzstabilität direkt wieder in Frage. Zur Quelle
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Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/8629) stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, AfD und Die Linke enthielten sich. Der Gesundheitsausschuss hatte am 14. Oktober 2026 neben 22 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zwölf weitere Änderungsanträge der Koalition beschlossen, die Folgeänderungen des im Sommer verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/7016) betreffen. Zur Quelle
Nach der Prognose des Schätzerkreises kann der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 unverändert bei 2,9 Prozent bleiben. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, erklärt dazu, ohne die gesetzgeberischen Anstrengungen hätte der Schätzerkreis einen rechnerischen Sprung von 2,9 auf 3,9 Prozent bekanntgeben müssen. Ob die Annahmen zu den vielen Einzelmaßnahmen eine ganzjährige Wirkung für 2027 entfalten oder die Ausgaben in der zweiten Jahreshälfte weiter hochlaufen, bleibe abzuwarten. Zur Quelle
Nach einer Berechnung des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen könnten die Beitragseinnahmen der Krankenkassen 2026 um rund 1,1 Milliarden Euro und 2027 um rund zwei Milliarden Euro höher ausfallen als im Frühjahr erwartet; rechnerisch sind das 0,1 Prozentpunkte 2026 und 0,15 Prozentpunkte 2027. Grundlage sind die Annahmen des Herbstgutachtens der Wirtschaftsforschungsinstitute zur Bruttolohn- und -gehaltssumme: 3,8 Prozent Anstieg 2026 und 3,9 Prozent 2027 statt zuvor 3,4 und 3,5 Prozent. Die Herbstprojektion der Bundesregierung falle bei der Lohnentwicklung zurückhaltender aus. Zur Quelle
Nach dem Ergebnis des GKV-Schätzerkreises kann der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr stabil bleiben; die Ausgaben der Krankenkassen steigen 2027 voraussichtlich um unter 3 Prozent, nach knapp 7 Prozent im laufenden Jahr. Das Bundesministerium für Gesundheit führt das vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das die Krankenkassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite entlastet. Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz gibt das Ministerium bis zum 1. November bekannt. Zur Quelle
Nach Angaben der SBK ist der 16. Oktober 2026 der „Tag der Überlastung im Gesundheitswesen": der Tag, an dem die Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung rechnerisch nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben des gesamten Jahres zu finanzieren. 2024 fiel dieser Tag auf den 31. Oktober, 2025 auf den 22. Oktober. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Ausgaben für Leistungen und Verwaltung nach Angaben der Kasse um rund 7 Prozent, während die Einnahmen ohne Zusatzbeiträge deutlich langsamer zunahmen. Zur Quelle
Der Verband der Ersatzkassen erklärt zu den Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dass sie einzelnen Leistungsbereichen Ausnahmen von den Konsolidierungsmaßnahmen bringen und das Finanzvolumen für die Beitragssatzstabilisierung schmälern; genannt werden Mehrbelastungen im Krankenhausbereich und bei der Vergütung von Psychotherapeuten sowie Haus- und Fachärzten. Ob die Maßnahmen die Finanzierungslücken schließen, sei fraglich. Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner fordert vor dem Mitte Oktober tagenden Schätzerkreis Klarheit und dass es keine Beitragssatzerhöhungen gibt. Zur Quelle
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