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offen Tageswertung

Beschließt das Bundeskabinett bis zum 31.12.2027 einen Gesetzentwurf mit einer Mindestversichertenzahl für gesetzliche Krankenkassen?

GKV

Gib an, für wie wahrscheinlich Du es hältst, dass das Bundeskabinett bis einschließlich 31.12.2027 einen Gesetzentwurf beschließt, der für bestehende gesetzliche Krankenkassen eine Mindestgröße festlegt (Mindestversichertenzahl oder Mindestmitgliederzahl).

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Höhe der Schwelle, Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsfristen spielen keine Rolle; es zählt allein der Kabinettsbeschluss über einen Regierungsentwurf, der eine solche Regelung enthält, auch als Teil eines umfassenderen Gesetzes. Nicht ausreichend sind Empfehlungen, Eckpunktepapiere, Referentenentwürfe und Fraktionsentwürfe ohne Kabinettsbeschluss sowie Regelungen, die ausschließlich die Errichtung neuer Krankenkassen betreffen.

Zur Orientierung: Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (im Amt seit 29.07.2026) hatte im April 2026 als CDU-Generalsekretär gefordert, die Zahl der Krankenkassen von 93 bis 2032 auf zehn bis 20 zu senken und eine Mindestgröße von einer Million Versicherten vorzuschreiben; am 23.08.2026 bekräftigte er als Minister: „Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Davon nehme ich nichts zurück." Ein Gesetzentwurf, Eckpunkte oder ein Zeitplan liegen nicht vor. Die FinanzKommission Gesundheit hat in ihrem ersten Bericht vom 30.03.2026 keinen systematischen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Verwaltungskosten festgestellt und keine Zusammenlegung von Kassen empfohlen (Stand 10.10.2026). Die Prognose kann bis zum Abgabeschluss täglich angepasst werden; gewertet wird jeder Tag einzeln.

Aufgelöst wird anhand der veröffentlichten Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung und des veröffentlichten Regierungsentwurfs. Liegt ein solcher Kabinettsbeschluss vor dem 31.12.2027 vor, kann die Frage sofort mit Ja aufgelöst werden; andernfalls wird sie nach dem 31.12.2027 mit Nein aufgelöst und nicht annulliert.

Abgabe: 15.12.2027 · Status: offen · Auflösung: 15.01.2028

Auflösungsquelle: Bundesregierung, veröffentlichte Kabinettsbeschlüsse (https://www.bundesregierung.de); Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages für Regierungsentwurf und Drucksache (https://dip.bundestag.de); ergänzend Gesetzesübersicht des Bundesministeriums für Gesundheit (https://www.bundesgesundheitsministerium.de)

Verlauf der Einschätzungen

Ohne eigene Abgabe siehst Du den Verlauf mit 14 Tagen Versatz; wenn Du selbst eine Prognose abgibst, kannst Du jederzeit den aktuellen Stand einsehen.

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